Hier findest du die wichtigsten Informationen für Verkehrsteilnehmer gemäß italienischer Straßenverkehrsordnung
ALLGEMEINES:
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Führerschein:
Führerscheine, die von einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurden, sind im gesamten Gebiet der EU gültig, also auch in Italien und somit in Südtirol. -
Straßenschilder:
Hinweisschilder für die Autobahnen sind grün, für die Staatsstraßen blau und für touristisch interessante Orte braun, und grundsätzlich in beiden Landessprachen angeführt (DE und IT). -
Verkehrsbericht:
Den Verkehrsbericht der Verkehrsmeldezentrale Bozen findest du hier. Er informiert über Verkehrsbehinderungen und Sperrungen der Pässe im gesamten Land.
PFLICHTEN:
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Kindersitze:
Kinder zwischen 0 und 12 Jahren, die kleiner als 1,50 m sind und weniger als 36 kg wiegen, müssen in einem Kindersitz mitfahren. Er muss dem Gewicht und Alter des Kindes angepasst sein und das europäische Siegel ECE R 44/04 tragen (und somit zugelassen sein). -
Sicherheitsgurte:
Die Anschnallpflicht gilt für alle Insassen des Autos auf den Vorder- und Rücksitzen, sofern die Plätze mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind. -
Abblendlicht:
Außerorts müssen alle Kraftfahrzeuge auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. Motorräder müssen immer mit Abblendlicht fahren. -
Warnweste:
Seit 2004 ist die Warnweste, die gelbe Pannenweste, in Italien Pflicht und muss im Auto mitgeführt werden, um sie bei Kontrollen vorweisen und im Notfall überziehen zu können. Ebenfalls Pflicht sind Warndreieck und Verbandskasten, ein Feuerlöscher wird lediglich empfohlen. -
Winterreifen:
In Südtirol gilt vom 15. November bis 15. April des Folgejahres eine vom Wetter unabhängige Winterreifenpflicht (oder Ganzjahresreifen M+S). Darüber hinaus muss bei winterlichen Witterungen und Schneefall entsprechend vorgesorgt sein, z.B. mit Schneeketten. -
Wildunfall:
Seit November 2019 muss ein Wildunfall auch dann den zuständigen Stellen (z.B. Forststation Kaltern, Tel. +39 0471 963147, oder Neumarkt, Tel. +39 0471 824130) gemeldet werden, wenn das Wildtier angefahren wurde. Bisher war das nur der Fall, falls es zu Tode kam.
GESCHWINDIGKEIT:
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Geschwindigkeitsbegrenzungen:
In Italien gelten - falls nicht anders angegeben - folgende Begrenzungen: 50 km/h in geschlossenen Ortschaften, 90 km/h auf Staatsstraßen und außerhalb geschlossener Ortschaften, 110 km/h auf Schnellstraßen wie der MeBo und 130 km/h auf Autobahnen. Die Begrenzungen ändern sich mit Anhänger, für Camper, Caravan, LKW und Bus. -
Brennerautobahn:
Auf dem Streckenabschnitt Brenner-Bozen Süd der A22 gilt das Maximaltempo 110 km/h anstelle von 130 km/h (wie sonst auf italienischen Autobahnen üblich).
STRAFEN:
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Geldstrafen:
Geschwindigkeitsübertretungen werden streng geahndet: Ab einer Überschreitung von 10 km/h sind mehrere 100 Euro Geldstrafe ("multa") zu bezahlen, ab einer Überschreitung von über 40 km/h wird zudem der Führerschein für Monate entzogen. Geahndet werden auch die Missachtung der Anschnallpflicht, des Überholverbots und einer roten Ampel, Falschparken, oder falls nicht für Fußgänger an einem Zebrastreifen angehalten wird. -
Promillegrenze:
Die Promillegrenze liegt in Italien bei 0,5 Promille. Auch wer mit dem Rad und zu Fuß unterwegs ist kann - wenn auffällig angetrunken - von der Polizei gestraft werden. -
Drogen:
Das Rauchen von Hanf und das Fahren unter Drogeneinfluss führt zum Entzug des Führerscheins. Es wird Anzeige erstattet. -
Mord im Straßenverkehr:
2016 wurde in Italien die Straftat "Mord im Straßenverkehr" mit Haftstrafen bis zu 18 Jahren eingeführt. Sie gilt für Verkehrsunfälle (mit Todesfolge oder Körperverletzung) unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, oder unter Verletzung von Regeln wie Überholen bei durchgehendem Strich, Nichtbeachtung der roten Ampel, Geschwindigkeitsübertretung von über 50 km/h usw.
Weitere Hinweise für Autofahrer:
- Das Benutzen von Handys und anderen mobilen Endgeräten am Steuer ist verboten.
- Elektro-Autos dürfen nur für die Dauer des Ladens bei den Ladestationen geparkt werden.
- E-Roller dürfen höchstens 20 km/h und in Fußgängerzonen 6 km/h schnell fahren. Auf Gehsteigen ist das Fahren und Parken verboten.
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